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Aktenzeichen III 340/89

Datum 14.03.1890

Leitsatz An welchen Beamten der Staatsanwaltschaft muß die Zustellung der Berufungsschrift des den Entmündigungsbeschluß im Rechtsstreite anfechtenden Entmündigten erfolgen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464019640419

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