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Aktenzeichen II 116/90

Datum 01.07.1890

Leitsatz 1. Kann ein Gläubiger, welcher nach Eröffnung des Konkurses Schuldner des Gemeinschuldners geworden ist, seine Schuld auf seine Konkursforderung aufrechnen? 2. Nach welchem örtlichen Rechte ist die Kompensationseinrede zu beurteilen? 3. Auslegung des Art. 1014 des rheinischen bürgerlichen Gesetzbuches.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A0F0066

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