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Aktenzeichen I 275/89

Datum 21.12.1889

Leitsatz Fällt die Aufrechnung einer gegen den Gemeinschuldner unter Kenntnis seiner Zahlungseinstellung erworbenen Forderung auf eine erst nachher gegen den Gemeinschuldner begründete Schuld unter §. 48 Ziff. 3 K.O.? Gegen welchen Rechtsakt hat sich zur Verhinderung der Deckung eines Gläubigers mittels Aufrechnung die Anfechtung nach §. 23 K.O. zu richten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A120081

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