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Aktenzeichen I 45/90

Datum 26.04.1890

Leitsatz Kann dem durch den Besitz des Wechsels und der Protesturkunde legitimierten Kläger vom Acceptanten entgegengesetzt werden, daß er die Forderung aus dem Wechsel nach der Protesterhebung mittels Cessionsurkunde abgetreten habe und hiervon dem Acceptanten seitens des Cedenten wie des Cessionars Anzeige gemacht worden sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A140099

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