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Aktenzeichen III 221/89
Datum 16.09.1890
Leitsatz Haften Lehnsfolger für die Allodialschulden eines Ascendenten mit den Früchten des Lehns auch dann, wenn sie Seitenverwandte des letzten Lehnsbesitzers und nicht Allodialerben jenes Ascendenten geworden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A240196
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