zurück

Aktenzeichen III 162/90

Datum 30.09.1890

Leitsatz Kann ein Testament, welches wegen Nichtbeachtung der für schriftliche Testamente vorgeschriebenen Formen als schriftliches Testament ungültig ist, als mündliches Testament aufrechterhalten werden, wenn die für die Errichtung mündlicher Testamente vorgeschriebenen Formen beobachtet sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A250202

Download PDF

zurück