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Aktenzeichen I 261/89

Datum 11.12.1889

Leitsatz Gültigkeit einer Versicherung gegen Hagelschaden, wenn der auf seinen eigenen Namen versichernde Grundeigentümer die betreffende Ernte (Weidennutzung) bereits vorher an einen Dritten verpachtet oder verkauft hatte, aber seinerseits im Besitze geblieben war und mit dem Dritten verabredet hatte, daß er in eigenem Namen versichern sollte, der Dritte aber ihm die Prämie zu erstatten und dagegen von ihm den etwaigen Entschädigungsbetrag zu erhalten habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A280217

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