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Aktenzeichen IV 329/89

Datum 27.03.1890

Leitsatz Was ist unter den "eigenen dergleichen Gebäuden" zu verstehen, durch deren Besitz nach §. 791 A.L.R. II. 11 Filial- und zugeschlagene Kirchengemeinden von der Beitragspflicht zu den Pfarrbauten bei der gemeinschaftlichen Kirche befreit werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A2E0246

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