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Aktenzeichen V 55/90
Datum 21.06.1890
Leitsatz 1. Was ist unter einem "ausdrücklich verliehenen Rechte" im Schlußsatze des §. 16 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse zu verstehen? 2. Verhältnis des §. 246 A.L.R. II. 15 zu §. 16 des gedachten Gesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A370294
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