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Aktenzeichen IV 82/90

Datum 07.07.1890

Leitsatz Bedarf es zur Aufhebung eines Erbvertrages unter Eheleuten durch gegenseitige Einwilligung, wenn die Frau im Verhältnisse gegen die ihr in dem Vertrage zugesicherten Rechte etwas verlieren soll, auf Seite der Frau einer zu gerichtlichem Protokolle unter Zuziehung eines Beistandes abgegebenen Erklärung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A3B0308

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