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Aktenzeichen IV 381/89

Datum 05.07.1890

Leitsatz 1. Begriff der Stadtkirche im Sinne des §. 740 A.L.R. II. 11. 2. Wodurch bestimmt sich, ob eine Ortschaft als Stadt anzusehen ist? 3. Inwieweit kann sich durch eine auf unrichtiger Gesetzesauslegung beruhende Übung eine Observanz bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A3E0320

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