zurück
Aktenzeichen II 90/90
Datum 06.06.1890
Leitsatz Wirkung des Pfandrechtes an Gegenständen, welche zwar von Natur beweglich, aber als vom Eigentümer eines Grundstückes zur Bewirtschaftung oder Benutzung desselben dahin gebracht, zufolge L.R.S. 524 Abs. 1 nach ihrer Bestimmung unbeweglich sind.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A470361
zurück