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Aktenzeichen II 90/90

Datum 06.06.1890

Leitsatz Wirkung des Pfandrechtes an Gegenständen, welche zwar von Natur beweglich, aber als vom Eigentümer eines Grundstückes zur Bewirtschaftung oder Benutzung desselben dahin gebracht, zufolge L.R.S. 524 Abs. 1 nach ihrer Bestimmung unbeweglich sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A470361

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