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Aktenzeichen II 104/90
Datum 20.06.1890
Leitsatz 1. Ist bei der sog. déclaration de command, wenn die Versteigerung vor einem Notar geschieht, auch der vom später benannten Dritten erteilte Auftrag, für ihn zu steigern, öffentlich zu beurkunden? 2. Stellt Art. 135 des bürgerl. Gesetzbuches eine Vermutung für das Leben oder den Tod eines Abwesenden oder überhaupt keine Vermutung auf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A480363
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