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Aktenzeichen II 38/90

Datum 28.03.1890

Leitsatz Kann gegenüber einer Klage, mit welcher aus einem Vertrage der Parteien auf Erfüllung geschuldeter Leistungen geklagt wird, die Einrede der Rechtshängigkeit damit begründet werden, daß der Beklagte gegen den Kläger eine Klage auf Wiederaufhebung gedachten Vertrages wegen Betruges anhängig gemacht habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A4A0367

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