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Aktenzeichen III 105/89

Datum 04.02.1890

Leitsatz 1. Bezieht sich der §. 217 C.P.O. auch auf Singularsuccessoren von Todes wegen? Ist insbesondere der Fideikommißnachfolger als Rechtsnachfolger im Sinne des Gesetzes zu betrachten? 2. Kann der Rechtsnachfolger, welcher den Prozeß in der Rolle des Klägers aufnimmt, in der Berufungsinstanz Rechte aus eigener Person wider den Prozeßgegner geltend machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A4B0370

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