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Aktenzeichen VI 16/90

Datum 21.04.1890

Leitsatz 1. Ist der Gerichtsstand aus §. 28 C.P.O. auch für den Anspruch eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf eine dem letzten Willen des Erblassers entsprechende Art der Nachlaßverwaltung begründet? 2. Welches örtliche Recht ist maßgebend für die auf die Testamentsvollstreckung bezüglichen Rechtsverhältnisse? 3. In welchen Beziehungen ist nach gemeinem Rechte ein testamentarisches Kodizill rechtlich als ein Teil des Testamentes zu behandeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A4F0380

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