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Aktenzeichen III 23/90

Datum 25.04.1890

Leitsatz Ist ein Richter, welcher in erster Instanz lediglich als beisitzender Richter bei der Verkündigung des Urteiles zugegen gewesen ist, gesetzlich behindert, in derselben Sache in zweiter Instanz bei der Urteilsfällung mitzuwirken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A500383

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