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Aktenzeichen I 2/90
Datum 26.02.1890
Leitsatz Ist der §. 12 A.G.O. I. 29 neben der Civilprozeßordnung in Geltung geblieben? Bedeutung einer früheren Arrestanlegung für einen neuen Arrestantrag eines späteren Forderungsinhabers bei einem Inhaberpapiere.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A550400
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