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Aktenzeichen VI 61/90
Datum 29.05.1890
Leitsatz Findet die Bestimmung des §. 9 C.P.O. auch auf jährliche Leistungen, welche jemandem für seine Lebenszeit zu gewähren sind, Anwendung, wenn die Leistungen erst nach einer Reihe von Jahren anfangen sollen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A560409
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