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Aktenzeichen IV 73/90

Datum 07.06.1890

Leitsatz Ist in dem Falle, wenn das Revisionsgericht ein Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen hat, das erste Urteil schon insoweit rechtskräftig, als es nicht durch die Anträge des aufgehobenen Berufungsurteiles angefochten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A570410

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