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Aktenzeichen VI 88/90
Datum 23.06.1890
Leitsatz Besteht zwischen dem Deutschen Reiche und Rußland Gegenseitigkeit hinsichtlich der Vollstreckung richterlicher Urteile allgemein oder doch hinsichtlich der in Erbrechtsstreitigkeiten, auf welche die Konvention vom 12. November/31. Oktober 1874 Anwendung findet, ergangenen Urteile?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401A5C0428
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