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Aktenzeichen II 120/90

Datum 08.07.1890

Leitsatz Findet die in dem Art. 215a Abs. 4 H.G.B. in der Fassung des Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, enthaltene Bestimmung: "Eine Zusicherung von Rechten auf den Bezug neu auszugebender Aktien, welche vor dem Beschlusse auf Erhöhung des Grundkapitales erfolgt, ist den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unwirksam" auf die vor dem Inkrafttreten des erwähnten Reichsgesetzes vom 18. Juli 1884 erteilten Zusicherungen Anwendung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B010001

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