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Aktenzeichen II 112/90
Datum 08.07.1890
Leitsatz 1. Kann der Ehemann während der Dauer der Ehe die im Heiratsvertrage abgegebene Erklärung widerrufen, durch welche er die Ehefrau ermächtigt hat, Handelsfrau zu sein und ein zu ihrem Sondergute gehöriges Handelsgeschäft zu betreiben? 2. Welche rechtlichen Folgen hat der Widerruf einer solchen Genehmigung? Erlischt das Geschäft und die Firma, oder geht die Verwaltung auf den Ehemann über?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B020004
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