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Aktenzeichen VI 116/90

Datum 30.10.1890

Leitsatz Findet Art. 306 Abs. 1 H.G.B. auch dann Anwendung, wenn die beweglichen Sachen nur durch constitutum possessorium in den Besitz des redlichen Erwerbers übergegangen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B070026

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