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Aktenzeichen I 266/90

Datum 28.01.1891

Leitsatz 1. Von welchem Zeitpunkte ab beginnt bei der eingetragenen Genossenschaft der Lauf der Verjährung für den Anspruch des ausgeschiedenen Genossen gegen die nicht ausgeschiedenen auf Befreiung von der Schuld des gemeinschaftlichen Gläubigers? 2. Setzt sich der für den Anspruch auf Befreiung begonnene Lauf der Verjährung für den Regreßanspruch auf Erstattung des Gezahlten fort, wenn der Regreßberechtigte, nachdem die Verjährung in Lauf gesetzt ist, dem Gläubiger zahlt, oder ist in dieser Beziehung der Regreßanspruch auf Erstattung ein anderer als der Regreßanspruch auf Befreiung, sodaß für jenen eine neue Verjährung läuft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B0E0055

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