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Aktenzeichen I 301/90

Datum 31.01.1891

Leitsatz Bilden die auswechselbaren Notenblätter, welche auf mechanischem Wege für ein mechanisches Musikwerk, hier das Clariophon, vervielfältigt werden, ohne daß der Urheber des auf dem Notenblatte dargestellten Musikwerkes seine Genehmigung erklärt hat, einen unerlaubten Nachdruck 1. Nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870? 2. auch gegenüber dem Schlußprotokolle zur Berner Konvention vom 9. September 1886?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B0F0060

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