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Aktenzeichen IV 266/90
Datum 19.01.1891
Leitsatz Umfang der Steuerbefreiung, die nach der "Anmerkung" zu Ziff. 4 des Tarifes zu dem Gesetze, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom 29. Mai 1885 stattfinden soll, wenn der Gegenstand des Anschaffungsgeschäftes von einem der Kontrahenten hergestellt ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B110072
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