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Aktenzeichen II 303/90

Datum 20.02.1891

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Gläubiger, der auf seinen Schuldner einen von diesem acceptierten Domizilwechsel gezogen hat, auf seine ursprüngliche (Kaufpreis-) Forderung zurückgreifen? 2. Kann ihm, wenn der Wechsel dem Domiziliaten vorgezeigt und daraufhin die Zahlung verweigert worden ist, mit Erfolg der Einwand entgegengesetzt werden, daß der Wechsel nicht protestiert worden und er nicht berechtigt gewesen sei, seinen Nachmännern die Verpflichtung zur Protesterhebung zu erlassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B140088

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