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Aktenzeichen II 6/91
Datum 13.03.1891
Leitsatz Steht der Anfechtungsklage des Konkursverwalters die Einrede entgegen, daß der Saldo des Kontokorrentes, in welchem dem Gemeinschuldner die angefochtene Leistung gutgeschrieben war, nach Anerkennung im Prüfungstermine in die Konkurstabelle eingetragen sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B150091
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