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Aktenzeichen VI 260/90

Datum 05.02.1891

Leitsatz Sind die Gläubiger schon dann durch einen nach der Zahlungseinstellung von dem Gemeinschuldner vorgenommenen Verkauf von Sachen benachteiligt, wenn der dafür gezahlte Kaufpreis nicht an die Konkursmasse gelangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B170098

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