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Aktenzeichen VI 73/91

Datum 04.06.1891

Leitsatz Ist als Betriebs- oder Arbeiteraufseher im Sinne des §. 96 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 nur ein solcher Betriebsbeamter anzusehen, welcher vom Betriebsunternehmer angestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B1F0136

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