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Aktenzeichen II 82/91
Datum 26.05.1891
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist eine in einem Kontokorrentverhältnisse zu einem Handelshause stehende Bank, der das Handelshaus von ihm auf Dritte gezogene und acceptierte Wechsel übergeben hat, befugt, diese Wechsel, nachdem das Handelshaus in Konkurs geraten ist, zu behalten, obgleich nach Protestierung der Wechsel deren Gutschrift wieder beseitigt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B200140
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