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Aktenzeichen III 222/90
Datum 13.01.1891
Leitsatz Bildet nach katholischem Eherechte jede unnatürliche Befriedigung des Geschlechtstriebes oder jedes Fleischesverbrechen eines Ehegatten und die Verurteilung des Ehegatten zu einer langwierigen entehrenden Freiheitsstrafe einen Ehescheidungsgrund?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B250156
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