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Aktenzeichen V 102/90

Datum 24.09.1890

Leitsatz Konvalesziert eine Hypothek, wenn die Forderung des Gläubigers (oder seines Cessionars), zu deren Sicherung sie dienen soll, erst nach dem Zuschlagsurteile, also zu einer Zeit, wo der Pfandbesteller nicht mehr Eigentümer des Pfandgrundstückes ist, begründet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B290169

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