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Aktenzeichen IV 111/90
Datum 09.10.1890
Leitsatz Von welchem Zeitpunkte ab hat der in Dürftigkeit geratene Schenker, der aus §§. 1123 flg. A.L.R. I. 11 den Anspruch auf sechs vom Hundert des Wertes der geschenkten Sache gegen den Beschenkten geltend macht, auf Verzinsung des Betrages dieser Forderung Anspruch?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B2E0193
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