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Aktenzeichen IV 163/90

Datum 30.10.1890

Leitsatz Kann der im Ehescheidungsurteile für den schuldigen Teil erklärte Ehegatte das gegen die Entscheidung an sich zulässige Rechtsmittel mit Erfolg zu dem Zwecke einlegen, daß, während die erkannte Ehescheidung selbst unangefochten bleibt, der Ausspruch des Gerichtes über die Schuldfrage beseitigt werde, auch wenn mit dieser Beseitigung der einzige Grund der Ehescheidung wegfällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B2F0195

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