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Aktenzeichen V 157/90

Datum 08.11.1890

Leitsatz Unterliegen Streitigkeiten unter Beteiligten, welche die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Wegebauverpflichtung im Einzelfalle, insbesondere die Erstattung des zum Wegebau Geleisteten betreffen, der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren allgemein auf Grund des §. 56 Abs. 5 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 oder nur in den besonderen Fällen der Abss. 4. 6 dieser Vorschrift?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B320207

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