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Aktenzeichen IV 158/90

Datum 17.11.1890

Leitsatz Ist auch beim Fideikommisse auf den Überrest der Fiduziar verpflichtet, dem Nacherben ein Nachlaßinventar vorzulegen und es eidlich zu bestärken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B340220

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