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Aktenzeichen VI 272/90
Datum 22.01.1891
Leitsatz 1. Fortdauernde Gültigkeit des §. 197 A.L.R. I. 13 neben der Konkursordnung. 2. Bezieht sich diese Gesetzesstelle nur auf Vollmachtsaufträge? 3. Genügt jede Art von Mitteilung an die Gläubiger für die "öffentliche" Erklärung des §. 197 a. a. O.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B3B0248
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