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Aktenzeichen V 324/90
Datum 01.04.1891
Leitsatz Erfordert die dem Willen der Kontrahenten entsprechende Änderung eines schriftlichen Vertrages zu ihrer Rechtsgültigkeit, daß die Kontrahenten ihre Unterschrift unter der Vertragsurkunde erneuern?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B420269
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