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Aktenzeichen IV 36/91

Datum 09.04.1891

Leitsatz 1. Wird die Frist von sechs Monaten zur Niederlegung des Nachlaßinventares behufs Erhaltung der Benefizialerbenqualität nach Kalendermonaten oder nach Monaten zu dreißig Tagen berechnet? 2. Vollständigkeit des Nachlaßinventares.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B460285

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