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Aktenzeichen II 136/90

Datum 30.09.1890

Leitsatz Darf in dem in der Civilprozeßordnung (§§. 762-768) vorgesehenen Verteilungsverfahren einem Gläubiger Anweisung erteilt werden, wenn feststeht, daß derselbe seine Forderung auf einen Dritten übertragen hat? Ist, wenn eine solche Anweisung erfolgt ist, im Gebiete des rheinischen Rechtes der dem Angewiesenen nachstehende Gläubiger befugt, die Streichung der Anweisung zu verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B4A0304

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