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Aktenzeichen II 159/90

Datum 17.10.1890

Leitsatz 1. Steht der Ehefrau, welche nach erkannter Scheidung die Gütergemeinschaft angenommen hat, für eine aus der Teilung der Gemeinschaft herrührende Gleichstellungsforderung an den Ehemann die gesetzliche Hypothek (Artt. 2121. 2135 des bürgerl. Gesetzbuches) zu? 2. Hat das Teilungsprivileg, welches die genannte Forderung nach Artt. 2103 Ziff. 3. 1476 des bürgerl. Gesetzbuches genießt, nach der Regel des Art. 2095 das. den Vorrang vor der Hypothek eines Dritten, welche der Ehemann an einer Gemeinschaftsliegenschaft vor der Aufhebung der Gemeinschaft bestellt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B4C0309

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