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Aktenzeichen II 171/90

Datum 28.10.1890

Leitsatz 1. Ist in dem Falle, wo der Eigentümer einer mit Hypothek beschwerten Fabrik lediglich das mitverpfändete, nach Art. 524 des bürgerl. Gesetzbuches immobilisierte Zubehör der Fabrik an einen Dritten verkauft hat, ohne daß jedoch das Zubehör von der Fabrik getrennt worden ist, der Ankäufer des Zubehöres als Drittbesitzer im Sinne des Art. 2175 das. anzusehen? 2. Muß der Eigentümer eines Grundstückes, um eine bewegliche Sache gemäß Art. 524 des bürgerl. Gesetzbuches "par destination" mit dem Grundstücke verbinden zu können, auch Eigentümer der beweglichen Sache sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B4D0311

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