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Aktenzeichen II 187/90

Datum 25.11.1890

Leitsatz Kann nach badischem Rechte derjenige, welcher sich ein Vorkaufsrecht auf eine Liegenschaft versprechen ließ, dann, wenn der das Vorkaufsrecht Zusagende über die Liegenschaft unter Nichtachtung des Vorkaufsrechtes einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der Käufer aber noch nicht im Grundbuche als Eigentümer eingetragen ist, die Erfüllung des Vorkaufsrechtes mittels Übertragung der Liegenschaft an ihn (den Vorkaufsberechtigten) verlangen oder nur Entschädigung wegen Nichterfüllung begehren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B4F0321

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