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Aktenzeichen II 135/90

Datum 23.09.1890

Leitsatz 1. Rechtliche Bedeutung der Anfechtungsklage, welche der Art. 882 Code civil dem Gläubiger eines Miterben gegen die Vermögensteilung gewährt, die von dem letzteren ungeachtet des Einspruches des Gläubigers ohne dessen Zuziehung mit den Beteiligten vorgenommen worden ist? 2. Ist die Fiktion des Art. 883 Code civil, welche das Prinzip der deklaratorischen Natur der Teilung zum Ausdrucke bringt, über das unmittelbare Gebiet derselben, das Verhältnis unter Miterben, hinaus auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten auszudehnen? 3. Hat nach den für die gesetzliche Gütergemeinschaft bestehenden Vorschriften der Ehegatte, welcher bei der Teilung einer ihm anerfallenen Erbschaft unter Aufrechnung seines Anteiles an der Mobiliarmasse der letzteren lediglich Immobiliar zugewiesen erhält, der Gütergemeinschaft eine entsprechende Vergütung zu leisten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B500323

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