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Aktenzeichen II 208/90

Datum 11.11.1890

Leitsatz 1. Ist die Quelle, deren Wasser sofort in geregeltem, über die Eigentumsgrenze des Quellgrundstückes sich fortsetzendem Laufe ständig abfließt, als ein Teil des so entstehenden Privatflusses anzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen steht dem angrenzenden Ufereigentümer zum Schutze seines gesetzlichen Rechtes auf Benutzung des Wassers eines solchen Privatflusses die Besitzklage zu? 3. Wird der Rechtsbesitz des Ufereigentümers dadurch gestört, daß ein benachbarter Eigentümer die innerhalb seines Grundstückes liegenden Wasseradern, durch welche die Quelle gespeist wird, unterirdisch ableitet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B510328

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