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Aktenzeichen II 297/90

Datum 10.03.1891

Leitsatz 1. Kann nach französischem Rechte die Übertragbarkeit einer Forderung mit Wirkung gegen Dritte durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen werden? 2. Sind die Gläubiger eines Brandbeschädigten gehindert, gemäß Art. 1166 des bürgerl. Gesetzbuches den Entschädigungsanspruch ihres Schuldners durch Klage geltend zu machen, wenn der Versicherungsvertrag bestimmt, daß der Versicherer nicht verbunden sei, sich mit Anderen als dem Versicherten in Verhandlungen über den Schaden einzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B560339

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