zurück

Aktenzeichen I 166.167/90

Datum 05.11.1890

Leitsatz 1. Hat der Berufungskläger, der das erste Urteil dem Gegner am Tage der Eröffnung des Konkurses über dessen Vermögen und demnächst noch einmal dem Prozeßbevollmächtigten des Verwalters zugestellt hat, zu beweisen, daß die erste Zustellung nach der Konkurseröffnung und deshalb unwirksam erfolgt ist? 2. Unterbrechung und Aufnahme des Verfahrens im Konkurse. Wie ist, im Falle der Rechtsstreit für den Gemeinschuldner anhängig war, zu verfahren, wenn die Unterbrechung nach Verkündung a) vor Zustellung, b) nach Zustellung des ersten Urteiles eingetreten ist und der Verwalter die Aufnahme verzögert? Ist das Urteil, welches ausspricht, daß das Verfahren durch den Verwalter aufgenommen sei, ein Endurteil oder ein Zwischenurteil?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B5A0350

Download PDF

zurück