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Aktenzeichen IV 84/91
Datum 13.04.1891
Leitsatz Kann für den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gegen mehrere Personen, welche bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben, das zuständige Gericht durch das zunächst höhere Gericht gemäß §. 36 Nr. 3 C.P.O. bestimmt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401B6A0404
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